Das Leistungsspektrum Ihres Sachverständiger Dipl.Ing. Jürgen Elsaß für den Raum Lörrach

Unsere Sachverständigenarbeit liegt zurzeit hauptsächlich in dem Wohnbereich.


Hier muss noch viel erarbeitet werden, da diese Themen nicht sachgemäß angepackt wurden. Mehrfamilienhäuser, die von Hausverwaltungen, Fremdfirmen oder selbst Eigentümern – verwaltet werden.


Die Gesetzgebung hat bis heute gewisse Punkte nicht rechtlich festgelegt, d.h. werden Fehler gemacht, sind die Eigentümer auf Privatklagen angewiesen. Meistens ist dann nur ein Eigentümer derjenige, der den Mut hat die Sache in Angriff zu nehmen.


Diese Eigentümer sind diejenigen, die selbst in ihrem Eigentum wohnen, die anderen haben vermietet und die Mieter wohnen und zahlen, ohne zu murren, da sie die Kosten für richtig finden. Wir haben uns das Ziel als Sachverständige gesetzt, diese Missstände abzustellen. Interessant ist, dass diese von uns angeschnittenen Punkte in Deutschland überall gleich sind.


Umwelt:


Hier gehört das Trinkwasser dazu. Diese Trinkwasser VO, ein Teil des Lebensmittelgesetzes, wurde erst im November 2011 mit zwei wesentlichen Änderungen in Kraft gesetzt.


Erste Änderung: (im Frühjahr 2011)

Jährliche Trinkwasserprobe. Vorher hieß es nach Bedarf oder Verdacht. Das Ergebnis war eindeutig und die Sanierung war eine Farce.


Nun kommt als Neuerung die Ausarbeitung der Analyse zu einem Gutachten und bedarf der Sanierungsvorschläge. Dies würde mit unserer Erfahrung und Unterstützung ausgearbeitet werden und bei Sanierung wären wir bereit diese Arbeit überwachen zu lassen.


Zweite Änderung:

Die Befugnisse des Gesundheitsamtes für Trinkwasser enden an der Übergabestelle von der Wasseruhr zum Eigentümer.


Der Bund, das Landratsamt und Gesundheitsamt haben bis zur Wasseruhr Befugnisse. In der Trinkwasser VO, nimmt dieses Thema etwa 90% der VO ein. Es wird nur von Herstellern und die Aufbereitung des Wassers zu Trinkwasser gesprochen.


Der eigentliche wichtige Teil für die Eigentümer sind nur etwa zwei Sätze

  • Von der Wasseruhr bis zur letzten Abnahmestelle des Trinkwasserstranges ist alles Trinkwasser.
  • Trinkwasser muss rein, klar, geruchlos und farblos sein.

Die Ausgangsqualität für die Untersuchung der Trinkwasserqualität im Anwesen ist die entnommene Probe an der Wasseruhr. Das ist die Trinkwasserqualität wie sie vom Hersteller – Lieferanten – angeliefert wird.


Legionellen-Prüfungen sind in der VO nicht erwähnt. Hier gibt es Arbeitsrichtlinien – Dienstleistungen – die von den Ländern erarbeitet wurden und verschieden sein können. Holen Sie sich bei uns Unterstützung, da diese Prüfung derzeit nichts bringt!


Bevor das Trinkwasser auf Legionellen überprüft wird, sollte man das Trinkwasser auf seine Reinheit untersuchen. Der Grund der Verunreinigung des Trinkwassers und somit Anreicherung der „Bewohner“ liegt größtenteils an der Sauberkeit des Trinkwassernetzes im Haus. Man beachte, im Trinkwasser ist Leben. Es werden bei der Aufbereitung nur Sachen entfernt oder ausgefiltert, die die Gesundheit der Menschen gefährden könnten. Hier fehlt derzeit der Ansprechpartner vom Land, - Landesministerium für Gesundheit -.


Energie:


Stromverbrauch

Muss in den Aufgängen noch die „Energiefressende“ Glühlampen brennen? Muss in einem Fahrstuhl Tag und Nacht die Beleuchtung brennen? Bei Mischanlagen – Geschäfte, Büros und Wohnungen – muss die ganze Nacht die Beleuchtung der Balustrade auf der Straßenseite brennen?


Heizung

Hier helfen wir ebenfalls, um Kosten einzusparen. Dies kann aber nur geschehen, wenn Sie uns die Daten zur Verfügung stellen. Ist ein reines Heizungssystem in dem Anwesen eingebaut, z.B. Einrohrheizung oder Zweirohrheizung. Sind beide Systeme eingebaut, dann muss die Heizung vom Sachkundigen begutachtet werden, damit ein optimaler Wirkungsgrad erreicht werden kann.


Sicherheit:


Fluchtwege in der Tiefgarage und Treppenhaus.


Ausführung der Treppenstufen in den Kurven inklusiv Treppengeländer. Sind die Kanten der Treppenstufen gut erkennbar? Notfalls mit Markierungen sichern. Diese Arbeiten können jederzeit auch in anderen Bereichen erfolgen.


Hausverwaltung:


Auf diesem Sektor ist ein hoher Aufholbedarf, bei dem wir Ihnen ebenfalls zur Seite stehen können.


  • Einhaltung der Teilurkunde und des Wohn-Eigentums Gesetz.
  • Abrechnungen der Kosten durch die Hausverwaltung.
  • Hier sollte jeder Posten zur Kostenübersicht exakt gegliedert sein.
  • Protokoll über die Sitzung mit den Ergebnissen.
  • Beschlusssammlung, auch die negativen mit den Unterschriften bei Ja und Nein.

Wir sind bereit Ihnen diese Punkte auszuarbeiten und entsprechend zu beraten.


Man beachte, dass eine Ausbildung oder Weiterbildung für die Hausverwalter nicht gefördert wird. Die Eigentümer verlassen sich auf die „Erfahrung und das Können“ dieser Leute, da Sie ja selbst als neuer Eigentümer keine Ahnung haben und erst durch das erworbene Eigentum damit konfrontiert werden. Ist dieses Objekt eine Mischanlage, dann ist die Katastrophe groß – Beispiel Versicherungen.


Alle Gebiete sind Neuland, denn bei dem Trinkwasser ist die Gesetzesänderung November 2011 gewesen und seitens der Länder noch nichts unternommen, da sie nicht konfrontiert wurden.


Bei der Hausverwaltung – hier gilt die Teilungsurkunde und das Wohn-Eigentums Gesetz – WEG. Bei Unklarheiten muss dies eventuell bei Gericht geklärt werden. Das Gleiche wie bei anderen Unklarheiten man schweigt und nur die „Spitze des Eisbergs“ fallen vielleicht einmal auf und man schweigt auch über diesen Fall!!!!


Bitte richten Sie Ihre Probleme per Post an unsere Post-Anschrift, vergessen Sie nicht Ihre E-Mail-Adresse. Dies hat den Vorteil, dass man keine Briefe übersehen kann wie bei einer E-Mail. Die Antworten werden wir, wenn es geht, per E-Mail an Sie senden.